Schwester werden

Manche Menschen finden in ihrem Traumjob eine Art Berufung. Andere finden ihr Glück in einer Partnerschaft oder der Familie. Und dann gibt es da noch die Menschen, die sich fragen: Was, wenn da noch mehr ist? Gibt es für mich vielleicht auch einen anderen Weg?

Schwester werden – eine besondere Art der Berufung

Gott hat für jeden von uns einen Platz. Für manche ist der Weg zur Ordensschwester der richtige Weg – ein lebenslanger Weg.

Jede, die in unserer Gemeinschaft Schwester werden möchte, ist uns willkommen. Egal, welche Ausbildung, welche Fähigkeiten und welche Interessen sie hat. Natürlich sollte sie sich außerdem mit unseren Werten identifizieren können.

Mehr über uns und unsere Werte:

Schwester werden

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Schwester werden – So sieht der Weg bei uns aus!

Schwester werden - Postulat

Postulat

Der Postulatsbeginn ist der offizielle Eintritt in die Gemeinschaft und der Beginn der eigentlichen Ausbildungszeit. Diese erste Phase wird allerdings sehr individuell gestaltet. Sie ist darauf ausgerichtet, ein Fundament für die spirituelle Formation des Noviziates zu legen: Im Unterricht werden Grundkenntnisse des christlichen Glaubens ergänzt, es gibt erste Einführungen in Ordenstheologie und -geschichte, eine Einführung in unsere Gebetspraxis, regelmäßige Reflexionsgespräche mit der Postulatsbegleiterin und auch praktische Einsätze, um die eigenen Fähigkeiten zu testen und Grenzen zu erweitern.

Wenn die Postulantin so weit ist, dass sie die eigentlich geistliche Ausbildung des Noviziates beginnen möchte, fragt sie die Schwestern, ob diese damit einverstanden sind. In der Regel hat sich das Miteinander bis dahin schon so weit eingespielt, dass beide Seiten spüren: Es ist Zeit für einen nächsten Schritt.

Noviziat

Das Noviziat dauert zwei Jahre. Das erste Jahr ist das vom Kirchenrecht vorgeschriebene sogenannte „kanonische Jahr”. Es ist ausschließlich der geistlichen Ausbildung gewidmet. Novizinnen im kanonischen Jahr dürfen gerade einmal vier bis fünf Stunden am Tag einer praktischen, meist hauswirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, die ihre Aufmerksamkeit nicht über diese Zeit hinaus bindet.

Die Konzentration in diesem Jahr liegt auf der eigenen Gottesbeziehung und der Reflexion des eigenen Verhältnisses zu den Menschen. Das geschieht durch:

  • Unterricht
  • Teilnahme an den Gottesdiensten der Gemeinschaft
  • feste Zeiten für eigene Meditation und persönliches Gebet
  • regelmäßige Gespräche mit der Novizenmeisterin
  • Austausch und gemeinsame Unternehmungen mit den anderen Novizinnen

Im zweiten Noviziatsjahr stehen wenigstens zwei längere Praktika an. Darin kann die Novizin ausprobieren, was nach dem Noviziat ihr Arbeitsfeld sein könnte. Vor allem jedoch lernt sie, das intensive geistliche Leben des ersten Jahres nun mit Arbeit und den Ansprüchen des Gemeinschaftslebens zu verbinden. Entscheidet sich die Novizin, in dieser Gemeinschaft zu bleiben, bittet sie um Zulassung zur Bindung an die Kongregation.

Noviziat
Schwester werden Ewige Profess

Zeitliche Bindung

Die Bindung gilt jeweils für drei Jahre und ist ein rechtlich bindender Akt. Eine Schwester mit zeitlicher Bindung nimmt an allen Besprechungen der Gemeinschaft teil: Dabei bringt sie sich mit allen ihren Fähigkeiten ein und genießt aktives Wahlrecht auf allen Ebenen.

Die ersten drei Jahre der Bindung gehören noch zur Ordensausbildung. In dieser Zeit wird die junge Schwester noch intensiv begleitet. Dabei wird vor allem darauf geachtet, dass sie in den Anforderungen von Gemeinschaft, Arbeit und geistlichem Leben ihr Gleichgewicht findet und bewahrt. Danach ist die Ausbildungszeit vorbei und die Schwester entscheidet, ob sie noch Zeit für ihre endgültige Entscheidung braucht und die Bindung erneuert (das kann sie noch zwei Mal), oder ob sie sich in der Ewigen Profess ganz Gott weihen und der Gemeinschaft zur Verfügung stellen will.

Ewige Profess

In der Ewigen Profess bindet sich eine Ordensschwester für die Aufnahme in einen Orden auf Lebenszeit an ihre Gemeinschaft. 

Vor der lebenslangen Bindung in der Ewigen Profess, die frühestens mit 24 Jahren möglich ist, stehen als Erprobungszeiten ein mindestens einjähriges Noviziat und mindestens drei Jahre der Zeitlichen Profess.

Während des Noviziates und nach dem Ablauf einer Zeitlichen Profess ist ein Ausscheiden aus der Ordensgemeinschaft ohne Problem möglich. Nach der Ewigen Profess muss dies aber der Papst erlauben.

Ewige Profess